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Beichte FAQ

Komm ich ohne Ablass in die Hölle?

Beim „Ablass“ handelt es sich um einen „Erlass zeitlicher Sündenstrafen“. Bei den „zeitlichen Sündenstrafen“ geht es um die Frage der Wiedergutmachung von durch die Sünde hervorgerufenen Konsequenzen, die zu Lebenszeiten auch nicht durch Reue und Umkehr mehr beglichen werden konnten. Etwa in Fällen, wenn diese Konsequenzen nicht mehr rückgängig zu machen sind, beispielsweise im Falle mutwilliger, schwerer Körperverletzung mit bleibenden Schäden oder Todesfolge.

Zu den menschlichen Grundfragen gehört insbesondere die Frage der Gerechtigkeit. Deshalb werden ungerechte Situationen, etwa willkürliche Bevorzugung oder Benachteiligung einer Person oder auch nicht gesühnte Schuld, stets als Missstand wahrgenommen, der nach einem Ausgleich oder einer Wiedergutmachung verlangt. Theologisch wird das übrigens dann besonders bedeutsam, wenn gegen Gott selbst der Vorwurf der Ungerechtigkeit erhoben wird. Diese Frage wurde zu aller Zeit gestellt; man spricht dabei von „Theodizee“ (wörtlich: „Rechtfertigung Gottes“).

Die (katholische) Kirche kennt mit dem „Ablass“ eine stellvertretende Form der Wiedergutmachung, um diesem menschlichen Grundbedürfnis Rechnung zu tragen. Er kann daher für sich selbst oder auch für Verstorbene „gewonnen“ werden. Diese Bezeichnung kommt daher, weil es sich um eine Form der Gnade (lat. „gratia“; woher auch das Fremdwort „gratis“ kommt) handelt. Also um etwas Unverdientes, das uns von Gott geschenkt wurde, der „so sehr die Welt geliebt (hat), dass er seinen Sohn gab“ (Joh 3,16).

Entscheidend ist nun aber Folgendes: Die ungetilgten Sündenstrafen gebeichteter Sünden sind niemals Grund, in die Hölle zu kommen. Wenn nach dem Tode hier noch etwas zu begleichen ist, geschieht das nach katholischer Auffassung in Form eines zwischenzeitlichen Reinigungsprozesses, der im Deutschen „Fegefeuer“ genannt wird, aber nicht mit der Hölle (als Ort der ewigen Gottesferne) zu verwechseln ist. Das heißt: Die positive Aussage des Fegefeuers besagt, dass man garantiert in den Himmel kommen wird.

Lange Rede – kurzer Sinn: „Komm ich ohne Ablass in die Hölle“? NEIN!



Antwort von: Ludwig

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